Wechsel an der Spitze der BVF

Wechsel an der Spitze der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e. V.
Auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung der Bundesvereinigung gegen Flug- lärm e.V. (BVF) am 06.04.2019 in Frankfurt a.M. hat der langjährige Präsident und 1. Vorsitzende der BVF – Helmut Breidenbach – sein Amt, das er seit dem Jahr 2005 aus- übte, aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt. Zu seinem Nachfolger wurde der 62-jährige Diplom-Verwaltungswirt Carl Ahlgrimm aus Ludwigsfelde einstimmig ge- wählt. Ahlgrimm war von 2002 bis 2018 Bürgermeister der vom Flughafen BER betrof- fenen Gemeinde Großbeeren im Land Brandenburg und hatte in seiner Amtszeit maß- geblich im Dialogforum Airport Berlin-Brandenburg als stellvertretender Moderator und Leiter der Arbeitsgruppe Interessenausgleich mitgewirkt.
Zu seiner Wahl erklärt Carl Ahlgrimm:
„Es sind sehr große Fußstapfen, die meine Vorgänger in diesem Amt hinterlassen ha- ben. Immerhin handelt es sich bei der BVF um eine Umweltorganisation, die im Luft- verkehrsgesetz (LuftVG) nicht nur namentlich erwähnt ist, sondern der nach § 32b LuftVG ausdrücklich vom Gesetzgeber das Recht zugestanden worden ist, in jeder an einem Verkehrsflughafen mit Linienverkehr zu bildenden Fluglärmkommission vertre- ten zu sein. Kurt Oeser, Joachim Hans Beckers und Helmut Breidenbach haben in den mehr als 50 Jahren des Bestehens der Bundesvereinigung Maßstäbe gesetzt, was den Kampf für Maßnahmen zum Schutz gegen Fluglärm und gegen Luftverunreinigungen durch Luftfahrzeuge betrifft. Es wird harte Arbeit, hier mitzuhalten und ich bin froh darüber, dass Helmut Breidenbach mir zukünftig als Ehrenpräsident der BVF und Bera- ter weiter zur Verfügung stehen wird.“
Als eine der dringlichsten Aufgaben sieht Ahlgrimm an, die Politik beim Wort zu neh- men. Er führt hierzu aus: „Wer im Koalitionsvertrag zusagt, die Fluglärmkommissionen in ihrer Arbeit zu unterstützen, muss den Worten auch Taten folgen lassen – und zwar in der laufenden Legislaturperiode, für die der Koalitionsvertrag abgeschlossen wurde. Wer weiterhin verspricht, Lärmgrenzwerte für den Schutz der Menschen rund um die Flughäfen unter Berücksichtigung des Standes der Lärmwirkungsforschung zu über- prüfen und weiterzuentwickeln, muss ebenso kurzfristig liefern und kann nicht darauf verweisen, dass für das bereits zwölf Jahre alte Fluglärmschutzgesetz und dessen et- was jüngere Rechtsverordnungen noch keine ausreichenden Erfahrungswerte vorlie- gen, wie dies im jüngsten Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zum Fluglärmbe- richt geschehen ist.“
Pressekontakt: Ina Hauck – 0171 2424300

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