Koalitionsverhandlungen – Lärmschutz und Subventionsabbau-unser Appell an die Ampelkoalition

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

die Beratungen zur neuen Ampelkoalition laufen und das Thema Klimaschutz und Umwelt ist dabei ein zentrales Thema. Dazu gehört auch das Thema Lärm und Schadstoffe und der Einfluß des Luftverkehrs dazu. Es ist zu vermuten, dass es einen erheblichen Druck von Seiten der Luftverkehrsindustrie auf die zukünftigen Koalitionäre gibt . Sie stehen auf der Matte und wir dürfen Ihnen das Feld nicht überlassen. Daher haben wir alle Mitglieder der Arbeitsgruppen angeschrieben und unsere Forderungen dargelegt. Da in den Verhandlungen ein ganz zentrales Thema Umweltschutz und die Finanzierung ist, stellen wir exemplarisch unser Anschreiben an die Mitglieder der Arbeitsgruppe und Finanzen auf unsere Homepage. Es lautet:


                                                                                                                                                                                          Frankfurt/M, 01.11.2021

 

Liebe Frau ….

wir senden Ihnen dieses Schreiben als Verhandlungsführerin der Partei Bündnis90/Die Grüne in der Arbeitsgruppe „Finanzen und Haushalt“ in den derzeitig laufenden Koalitionsverhandlungen.

Wir möchten Sie bitten, folgende Aspekte zu diesem Themenbereich zu berücksichtigen und die angeführten Vorschläge zur Verbesserung der Situation konstruktiv in die Verhandlungen einzubringen.

Ausgangslage

Der Luftverkehr als Teil der Mobilität sollte global den notwendigen schnellen  Personen- und Warentransport ermöglichen. Mit der steigenden Nachfrage hat er in der Vergangenheit erhebliche Umwelt- und Gesundheitsprobleme, die vor allem durch Treibhausgas– und Luftschadstoffemissionen sowie durch Lärm verursacht werden, verursacht. Die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens erfordern, die durch den Menschen hervorgerufenen Treibhausgasemissionen bis 2050 nahezu auf null zu reduzieren. Haupttreiber der Emissionen ist der Verkehr und zwar auf der Straße und in der Luft. Ein wichtiges Instrument zur Verminderung ist es selbstverständlich und offensichtlich, sämtliches staatliche Handeln daraufhin zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren, welches diesen Zeilen entgegenwirkt. Dazu gehören nach einhelliger Meinung relevanter Wirtschaftsforschungs-Institute die Subventionen, die mit ihren direkten und indirekten Wirk-Mechanismen die Nachfrage nach Flugverkehrsleistungen gegenüber der „Marktsituation“ künstlich antreiben.  Zusätzlich werden öffentliche Haushaltsmittel einer nachhaltigeren Verwendung entzogen. Es besteht nun in dem anstehenden Koalitionsvertrag die Möglichkeit, durch eine stringente Anpassung der Subventionspolitik an die oben genannte Ziele, diese zu verwirklichen wie auch freiwerdende Mittel einer nachhaltigeren Verwendung zuzuführen.

Forderungen/Lösungsvorschläge

Der Subventionsbegriff der Bundesregierung  umfasst gemäß ihrem eigenen Subventionsbericht („SBBR“) nicht den umfassenderen Begriffen anderer nationaler/internationaler Institutionen (UBA, FÖS, Universität Chemnitz, OECD, IEEP, IWF). Damit ist eine vollständige Erfassung von allen staatlichen finanziellen Unterstützungen der Flugverkehrswirtschaft („LVW“) systematisch ausgeschlossen.

Dies äußert sich z. B. darin, dass im SBBR das Subventionsvolumen der LVW bezüglich des Verzichtes der Energiesteuer auf Kerosin in den Jahren 2018 und 2019 jeweils mit ca. 580 Mio EUR aufgeführt wird. Gemäß den Berechnungen des UBA ist aber von einem Volumen von ca. 8,5 Mrd p.a. auszugehen, andere Quellen führen ca. 4,0 Mrd p.a. auf.

Eine ähnliche Erfassungs- und Wahrnehmungs-Diskrepanz offenbart sich bei dem Verzicht auf USt auf grenzüberschreitende Flugtickets. Dieser Verzicht bzw. sein rechnerisches Volumen wird im SBBR überhaupt nicht aufgeführt, obwohl es sich gemäß den o. a. Quellen um eine Subvention handelt. Es beläuft sich z. B. gemäß UBA auf einen jährlichen Betrag von ca. 4,0 Mrd EUR.

Auf weitere zahlreiche Subventionstatbestände, die z. T. auch von den Ländern und Kommunen an die LVW gewährt werden, sei der Vollständigkeit halber hingewiesen: Z. B. bereitgestellte Güter wie Infrastruktur, keine kostendeckenden Flughafenentgelte, nicht markgerechte Entschädigung von lärm- und schadstoffbedingten Schäden der Bevölkerung.Damit ergibt sich u. E. ein klarer Auftrag, zunächst die Subventionspolitischen Leitlinien der Bundesregierung hinsichtlich ihrer Wirkungen an die Anforderungen der international vereinbarten Umweltziele stärker anzupassen. Weiterhin darin, die oben genannten wesentlichen Subventionstatbestände zunächst transparent zu machen und – natürlich mit entsprechenden engen Übergangsfristen – abzubauen, wie die Einführung einer Kerosinsteuer auf Flugbenzin und die USt auf internationale Flüge und die generierten/freiwerdenden Mittel neben der Verwendung zum Schuldenabbau anderen nachhaltigen Zielen und Maßnahmen zuzuführen.

 

Nutzen

Der konkrete Nutzen der beschriebenen Koalitionsvereinbarung ist bereits aufgeführt.Es wäre darüber hinaus ein klares Signal an die Gesellschaft und insbesondere auch die jungen Wähler/Innen, dass die Politik nun endlich die Signale gehört und verstanden hätte.Damit kann ein Baustein zur Lösung des Klimaproblems gesetzt und das Vertrauen in die Politik wiederhergestellt werden !

Mit freundlichem Gruß

Friedemann Scheld, Dr. Ursula Fechter

 

 

 

 

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