Nachtflugverbot ist Wahlkampfgeplänkel

Aussage im, Dezember 2002, von Stefan Gieltowsk – OB von RüsselsheimZeitgleich soll Planfeststellung für Nordwestbahn beginnen

Gieltowski Oberbürgermeister von Rüsselsheim hält Ankündigung des Nachtflugverbots für Wahlkampfgeplänkel.

Gelesen im Rüsselsheimer-Echo – Auszug
Das Nachtflugverbot könne nicht als Gegenleistung für den Ausbau gelten und die Menschen und die Kommunen im Rhein-Main-Gebiet dazu bewegen, einem Ausbau zuzustimmen.
Die Rüsselsheimer Bürgerinnen und Bürger sollten unter dieser Maßgabe nicht zusätzlichem Fluglärm und Umweltbelastungen ausgesetzt werden. Das Nachtflugverbot sei in seiner Wirksamkeit noch völlig unabgestimmt und beschränke sich auf den Zeitraum nur von sechs Stunden, von 23 bis 5 Uhr. Die Mediation habe ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr gefordert, das derzeit nicht von der Fraport AG und der Landesregierung angestrebt werde. Somit hält es Gieltowski für nicht zulässig, dass sich die Fraport AG auf den Mediationsbeschluss beruft.
Wenn zusätzlich der Flugverkehr auf insgesamt 150 Bewegungen auf die Stunde vor und nach dem Flugverbot konzentriert werde, steige die Lärmbelastung.
„Ein Ausbau des Flughafens würde zur Verlärmung der Region beitragen, da hilft auch kein Antrag auf Nachtflugverbot und das Angebot der Fraport AG, einen begrenzten Kreis von Flughafenanwohner zu entschädigen“, so Gieltowski. Außerdem gebe es keine Garantie, dass die Lufthansa, der Hauptkunde der Fraport, dem Nachtflugverbot zustimmen würde. Hinzu komme, dass die rechtliche Verankerung des Flugverbots noch nicht gesichert sei. Diese Tatsache lasse den Antrag der Fraport AG zur Planfeststellung eher als taktisches Handeln kurz vor den Landtagswahlen erscheinen. „Es bleibt abzuwarten, ob Herr Koch bereit und in der Lage ist, ein Nachtflugverbot so zu verankern, dass den Menschen Entlastung verschafft. Mehr als eine Wahlkampfaussage ist bisher nicht greifbar

Kommentar verfassen