BUND: Eine Änderung der Nachtflugregelung ist möglich!

Eine Änderung der Nachtflugregelung ist möglich!
BUND widerspricht der Landesregierung
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hält eine Korrektur des Planfeststellungsbeschlusses zum Ausbau des Frankfurter Flughafens für möglich und geboten.“Die Landesregierung will die Menschen in die Irre führen“, sagt BUND Vorstandssprecherin Brigitte Martin.
Die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Ursula Philipp-Gerlach, die den BUND seit Jahren gegen den Flughafenausbau juristisch vertritt, bestätigt die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten, einen Planfeststellungsbeschluss – egal, ob rechtmäßig oder rechtswidrig ergangen – nachträglich zu ändern. Anlass an der Rechtmäßigkeit der gestatteten Nachtflüge zu zweifeln, gibt es genug. Ein Blick in die Klagebegründungen der Kommunen und vieler anderer bietet für die Landesregierung die Möglichkeit, Fehler zu korrigieren. Gründe für die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses ergeben sich insbesondere aus dem Naturschutzrecht und den weiterhin ungeklärten Risikofragen.

Ausdrücklich widerspricht der BUND, der sich seit Jahren gegen den Flughafenausbau und die Fluglärmbelastung stemmt, Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU). Dieser hatte in der Frankfurter Rundschau vom 29.08.2008 behauptet, dass es rechtlich „keine Chance“ mehr für eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses gäbe. Diese Darstellung erweist sich bei Kenntnis der Gesetzeslage als Meinungsmache. Tatsächlich bietet das Gesetz den Rahmen für eine Änderung des Planfeststellungsbeschlusses, wenn die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Aus der Sicht des BUND und zahlreicher Kläger liegt aber mit dem Planfeststellungsbeschluss ein rechtswidriger Bescheid vor. Hier hat die Landesregierung sogar die Pflicht, den Bescheid zu ändern.

Rückfragen beantwortet Ihnen
Thomas Norgall, Naturschutzreferent des BUND Hessen

Kommentar verfassen