10 JAHRE LANDEBAHN – UNNÖTIG VON ANFANG AN

AUFRUF DES BÜNDNISSEN DER BÜRGERINITIATIVEN

Dass der Frankfurter Flughafen die Gesundheit der Einwohner*innen im Rhein-Main-Gebiet durch Lärm und  Abgase schädigt, wird heute von niemanden mehr ernsthaft bestritten.

In den letzten Jahren tritt angesichts des beschleunigten Klimawandelsund seiner dramatischen Folgen aber  auch immer deutlicher ins Bewusstsein, welchen großen Anteil derFlugverkehr am klimaschädigenden CO2  -Ausstoß hat.  30 % des CO2-Ausstoßes in Hessen gehen zu Lasten des Flugverkehrs!  2019 waren dies 14 Mill. Tonnen – mehr als der gesamte Straßenverkehrin Hessen!

Trotz dieses immensen Anteils des mit dem Frankfurter Flughafenzusammenhängenden  Flugverkehrs wird von den Eigentümern (mit 51 % mehrheitlich im Besitz des Landes Hessens und der Stadt  Frankfurt) und dem Betreiber Fraport der Ausbau des Flughafens nicht beendet.

Nach der Eröffung der Nordwest-Landebahn vor 10 Jahren, wird mit dem Bau des Terminal 3 der Ausbau weiter vorangetrieben  – koste es dem Klima und den Steuerzahler*innen, was es wolle.  Wachstum oder Untergang heißt es – Wachstum bis zum Untergang ist derFakt!

DIE LANDEBAHN WAR UNNÖTIG VON ANFANG AN UND BASIERTE AUF FALSCHEN PROGNOSEN. 

Es muss Schluss sein mit der Tabuisierung jeglicher Reduzierung desFlugverkehrs.  Der beste Beitrag zum Klimaschutz im Luftverkehr sind weniger Flüge, Das Bündnis der Bürgerinitiativen wird im Rahmen der Klimabewegung weiter seinen Beitrag liefern, dem  unendlichen Wachstum des Frankfurter Flughafens ein Ende zu bereiten.

WIR LADEN EIN ZUR MAHNWACHE ZUM 10. JAHRESTAG DER NORDWEST-LANDEBAHN AM

  1. OKTOBER 2021, 18 UHR

Flughafen Frankfurt, Terminal 1 Halle B

KOMMT BITTE ZAHLREICH !!!!

!!!!! BITTE BEACHTEN: ES GILT DIE 3 G REGEL !!!!!

Ein Gedanke zu „10 JAHRE LANDEBAHN – UNNÖTIG VON ANFANG AN

  1. Der internationale Flugverkehr ist von fundamentaler Bedeutung für die Wirtschaft und die Gesellschaft. Sobald diese Funktion aber durch weniger schädliche Transportmittel erfüllt werden kann, muss der Schutz der Menschen vor vermeidbarer Lärm- und Schadstoffbelastung Vorrang haben.

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